Seit heute ist die Plattform des bmukk mit allen Unterlagen zum Upgrading (Infofolder, rechtliche Grundlagen, Antragsformular, Supporthotline, ...) online.
Im Dienst befindliche PflichtschullehrerInnen können nun gemäß § 65a Hochschulgesetz ihre Nachgraduierung mit dem Bachelor of Education beantragen.
Die 4 Schritte auf www.nachqualifizierung.at zum BEd:
1) Die
Plattform bietet umfassende Information und Unterstützung für alle
interessierten PflichtschullehrerInnen. Eine Hotline des zentralen
BMUKK-Supportteams bietet zusätzlich persönlichen Kontakt bei An- und
Nachfragen.
2) Auf
der Plattform füllen alle BewerberInnen das elektronische Kompetenzportfolio
aus, in welchem die Lehrgangserfordernisse nachgewiesen werden müssen
(Auflistung zusätzlicher Lehrbefähigungen, von Fortbildungen, von
Veröffentlichungen etc.).
3) Sobald
der/die AntragstellerIn alle Dokumente hochgeladen hat, sichtet der zentrale
Support das Portfolio auf Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt eine
Zulassungsempfehlung an die entsprechende PH ab.
4) Im
letzten Schritt prüft die jeweilige PH alle Dokumente auf Echtheit und erteilt
bei positivem Ausgang die formale Zulassung zum Ergänzungsstudium mittels
Bescheid bzw. zur Graduierung zum Bachelor of Education (BEd).
Quelle:
bmukk/www.nachqualifizierung.at, Jänner
2013
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