Der Landesschulrat für Oberösterreich führt im Einvernehmen mit dem Zentralausschuss für Landeslehrer für APS mit Wirkung vom 1. September 2012 Übernahmen von IIL-Landesvertragslehrpersonen in das Entlohnungsschema IL durch. 1.) Amtswegige IL-Überstellungen: Betroffen sind für den do. Bezirk die auf der beiliegenden IPA-Auswertung angeführten IIL-Landesvertragslehrpersonen mit Dienstantritt vor dem 1. September 2008, soweit sie zum Überstellungstermin 1. September 2012 mit mehr als 10 Wochenstunden beschäftigt sind. Da für IIL-Landesvertragslehrpersonen mit allen Anstellungserfordernissen gleichzeitig mit der Übernahme in das Entlohnungsschema IL das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen wird, ersucht der Landesschulrat für Oberösterreich bis spätestens
um Stellungnahme zu den beabsichtigten Überstellungen, wobei, wenn bei jemandem des betroffenen Personenkreises wegen persönlicher oder fachlicher Eignung Bedenken gegen die Übernahme in das unbefristete Dienstverhältnis bestehen, die vorliegenden Gründe anzuführen sind. Die Überstellungen erfolgen von Amts wegen, Ansuchen sind daher nicht erforderlich. 2.) Überstellungen auf Ansuchen: IIL-Landesvertragslehrpersonen, die einen Dienstantritt im oö. Schuldienst vor dem 1. September 2009 aufweisen oder bei denen sich auf Grund von für die IL-Überstellung anrechenbaren Vordienstzeiten ein fiktiver Dienstantritt vor dem 1. September 2009 errechnet, können ebenfalls um Überstellung in das Entlohnungsschema IL, gegebenenfalls unter Hinweis auf nachstehende Vordienstzeiten, ansuchen. Bei der Geltendmachung von nachstehenden Vordienstzeiten, sind dem Ansuchen entsprechende Nachweise in Form von der Schulleitung oder BSR beglaubigten Kopien anzuschließen. Für die IL-Überstellung anrechenbare Vordienstzeiten:
Ansuchen um IL-Überstellung sind auch von jenen Landesvertragslehrpersonen mit Dienstantritt vor dem 1. September 2008 erforderlich, die eine Unterbrechung ihres Dienstverhältnisses nach dem 1. September 2008 z.B. wegen Bedarfsmangels aufweisen.
Überstellungen von Landesvertragslehrpersonen im Beschäftigungsverbot bzw. in Karenz gem. Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz werden bei einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 10 Wochenstunden vor Antritt des BV bzw. der Karenz durchgeführt. |
Dienstag, 5. Juni 2012
Übernahme von IIL-Landesvertragslehrpersonen in das Entlohnungsschema IL
Großartige Ganztagsschulen: Auszeichnung von Bildungsministerin Schmied
SPÖ-Klubvorsitzende Jahn: "Gratulation den oberösterreichischen 'Best-Practice'-Schulen".
Die Bildungssprecherin des SPÖ-Landtagsklubs, Mag.a Gertraud Jahn zeigt sich sehr erfreut über den Erfolg der sieben oberösterreichischen Ganztagsschulen, die gestern, am 4. Juni 2012 in Wien für ihre hervorragenden Konzepte ausgezeichnet wurden. "Bildungsministerin Schmied hat bereits 19 oberösterreichischen Ganztagsschulen für ihre tollen Programme mit dem Gütesiegel 'Qualität in der schulischen Tagesbetreuung' prämiert. Gestern wurden 7 davon in Wien vor den Vorhang geholt, um sie für ihre Leistungen als 'Best-Practice'-Beispiele besonders auszuzeichnen. Ich möchte den LehrerInnen und den SchülerInnen auf diesem Wege zu diesem großartigen Erfolg gratulieren!", so die SPÖ-Klubvorsitzende Jahn.
Besonders erfreulich ist, dass fünf der ausgezeichneten "Best-Practice"-Schulen bereits als verschränkte Ganztagsschulen betrieben werden und vorleben, wie gut Schule im Wechselspiel von Unterricht, Förderung und Freizeit funktionieren kann. "Verschränkte Ganztagsschulen zeigen, wie sich bei einem Miteinander von LehrerInnen, Schulkindern und Eltern Kreativität und Talente frei entfalten können. Freizeit bleibt Freizeit, Schule bleibt Schule – und macht den Kindern Freude. Sie erleben Lernerfolge, ganz ohne teure und zeitintensive Nachhilfe. Nicht nur für berufstätige Eltern ist die verschränkte Ganztagsschule die richtige Antwort – auch die Kinder erleben eine Schule, die Spaß macht und den LehrerInnen mehr Flexibilität bietet", hält Jahn fest.
Begrüßenswert ist für Jahn ganz besonders, dass die Bildungsministerin den ausgezeichneten Schulen als Anerkennung und Belohnung eine zusätzliche Stundenanzahl zur Verfügung stellt. "Wichtig ist, dass sichergestellt wird, dass das erhöhte Stundenkontingent auch so vom Landesschulrat umgesetzt wird", so die SPÖ-Klubvorsitzende.
Die prämierten Schulen können laut Jahn ein Ansporn für andere oberösterreichische Schulen sein. Sie gehen mit sehr gutem Beispiel voran und nutzen die finanziellen Förderungen des Bildungsministeriums Zusätzliche Gelder in der Höhe von 50.000 Euro pro Schulgruppe gibt es für Investitionen, weitere 8.000 zur Deckung laufender Kosten. "Die ausgezeichneten Schulen beweisen, wie gut die Ganztagsschule funktioniert – als Vorbild für eine sinnvolle Investition in die Bildungszukunft unserer Kinder!", so Jahn abschließend.
Folgende 7 Schulen wurden als "Best-Practice" ausgezeichnet:
VS 1 Freistadt (verschränkte GTS)
VS 2 Freistadt (verschränkte GTS)
VS 2 Freistadt Sonderschule (verschränkte GTS)
HS Ennsleite, Steyr (verschränkte GTS)
NMS 6 Junior High School, Wels
NMS 18 Rennerschule, Linz (verschränkte GTS)
BG/BRG Werndlpark, Steyr
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