Höheres Einstiegsgehalt, flachere Gehaltskurve und geringerer Endbezug vorgesehen - Gleiches Einkommen für Lehrer an Hauptschule und AHS-Unterstufe
Wien - Bereits im Frühjahr 2009 hat Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) die Reform des Lehrerdienstrechts angekündigt, nachdem sie mit ihrem Plan, die Unterrichtsverpflichtung um zwei Stunden zu erhöhen, am Widerstand der Lehrervertretung gescheitert war. Die Abstimmung der Regierungsposition dauerte allerdings bis zum heurigen Frühjahr. Anfang Mai ist ein Trio aus Schmied, Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in die bereits im Mai 2011 auf Beamtenebene gestarteten Verhandlungen eingestiegen und hat der Gewerkschaft ein 26-seitiges Papier mit Gesetzestexten, Punktationen und Positionspapieren als Verhandlungsbasis überreicht. Vor dem Sommer soll es eine Einigung über die Eckpunkte geben. Die Vorschläge der Regierung sehen nach APA-Informationen aus wie folgt:
GEHALT: Ab dem Schuljahr 2013/14 soll es 2.420 Euro brutto als Einstiegsgehalt für alle Lehrer geben, unabhängig von Schultyp oder Fach. Für Pflichtschullehrer (Volks-, Haupt- Sonder- und Polytechnische Schule) bedeutet das ein Plus von 400 bis 500 Euro, für Bundesschullehrer (AHS; berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, BMHS) steigt das Einkommen beim Berufseinstieg damit um 200 Euro. Die bisher steile Gehaltskurve soll deutlich abgeflacht werden, das Einkommen über das gesamte Berufsleben gleichbleiben. Die bisherigen automatischen Gehaltssprünge alle zwei Jahre fallen, statt der bisher 17 oder 18 Gehaltsstufen soll es nur noch sieben geben, die in den letzten Jahren vor der Pensionierung anfallende Dienstalterszulage wird gestrichen.
Der erste Gehaltssprung kommt erst nach 13 Jahren, nach 35 Jahren soll der Endbezug von 4.330 Euro brutto pro Monat erreicht sein. Das bedeutet ein Minus von 170 Euro für Pflichtschul- und minus 810 Euro für Bundesschullehrer. Je nach Schulstufe (Volksschule - Haupt-/Mittelschule/AHS-Unterstufe - Oberstufe), Fachunterricht und Zusatztätigkeiten werden Zulagen bezahlt. Die Gehälter werden jährlich entsprechend den von der GÖD ausverhandelten Gehaltserhöhungen valorisiert.
UNTERRICHTSZEIT: Die Normunterrichtszeit soll künftig 24 Unterrichtsstunden pro Woche betragen, wozu auch der Förderunterricht in der Tagesbetreuung zählt.