Die Neue Mittelschule wird mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf ins Regelschulwesen übernommen – damit wird zum ersten Mal seit 1962 (Einführung der Polytechnischen Schule) flächendeckend eine neue Schulform zur Regelschule. Jedes Kind, das die Volksschule positiv abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Neue Mittelschule zu besuchen.
Mit der Neuen Mittelschule wird die Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn gezielt vorbereitet. Das verbessert die Bildungs- und Berufschancen.
Nach einem mit den Landesschulratspräsidenten akkordierten Stufenplan werden bis zum Schuljahr 2018/19 alle 1.178 Hauptschulstandorte vollständig in Neue Mittelschulen umgewandelt (siehe Anhang). Auch AHS-Standorte sind eingeladen, auf die Neue Mittelschule umzusteigen. Für die AHS gilt weiter der §7a SchOG (Schulversuchshöchstgrenze: 10% der AHS-Unterstufen).
Leistung und Förderung –
die Eckpunkte der Neuen Mittelschule:
Die Aufgabe der Neuen Mittelschule ist es, den Schülerinnen und Schülern in vier Schuljahren eine vertiefte, nach Maßgabe der persönlichen Leistungsfähigkeit jedenfalls grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Neue Mittelschule soll die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit zum Besuch einer mittleren und höheren Schule befähigen und sie auf das Berufsleben vorbereiten.