Dienstag, 15. Januar 2013

Vier Schritte zu Ihrem Bachelor of Education


Seit heute ist die Plattform des bmukk mit allen Unterlagen  zum Upgrading (Infofolder, rechtliche Grundlagen, Antragsformular, Supporthotline, ...) online.

Im Dienst befindliche PflichtschullehrerInnen können nun gemäß § 65a Hochschulgesetz ihre Nachgraduierung mit dem Bachelor of Education beantragen.

Die 4 Schritte auf www.nachqualifizierung.at zum BEd:

1) Die Plattform bietet umfassende Information und Unterstützung für alle interessierten PflichtschullehrerInnen. Eine Hotline des zentralen BMUKK-Supportteams bietet zusätzlich persönlichen Kontakt bei An- und Nachfragen.
2)  Auf der Plattform füllen alle BewerberInnen das elektronische Kompetenzportfolio aus, in welchem die Lehrgangserfordernisse nachgewiesen werden müssen (Auflistung zusätzlicher Lehrbefähigungen, von Fortbildungen, von Veröffentlichungen etc.).
3)    Sobald der/die AntragstellerIn alle Dokumente hochgeladen hat, sichtet der zentrale Support das Portfolio auf Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt eine Zulassungsempfehlung an die entsprechende PH ab.
4)    Im letzten Schritt prüft die jeweilige PH alle Dokumente auf Echtheit und erteilt bei positivem Ausgang die formale Zulassung zum Ergänzungsstudium mittels Bescheid bzw. zur Graduierung zum Bachelor of Education (BEd).
Quelle: bmukk/www.nachqualifizierung.at, Jänner 2013

„Differenzierte Diskussion“ - orf.at

Die umstrittene Sprachförderung an Schulen ist am Montag Hauptthema bei der Präsentation des „Nationalen Bildungsberichts“ für das Jahr 2012 gewesen. Angesichts der Differenzen zwischen Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) und Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) forderte der Expertenrat für Integration am Montag eine differenzierte Diskussion.
Die Sprachförderung dürfe „nicht zu einem kurzlebigen, parteipolitisch besetzen Thema hochstilisiert werden“, heißt es in einem Schreiben, das u. a. von Expertenrat-Leiter Heinz Faßmann und Sprachwissenschaftlerin Ruth Wodak gezeichnet ist. Stattdessen brauche es eine sachliche und parteiunabhängige Diskussion durch „die besten Köpfe“.
Die Wissenschaftler betonen, dass schulische Sprachförderung nicht nur Schüler mit nicht deutscher Muttersprache, sondern „alle Kinder betrifft, die für eine schulische Kommunikation und Verständigung noch nicht ausreichend Deutsch sprechen“. Je früher mit der Sprachförderung begonnen werde, umso besser, verweisen die Forscher auf die wichtige Rolle des Kindergartens. Auch Mehrsprachigkeit müsse in einer umfassenden Konzeption berücksichtigt werden.

„International erprobte Modelle“

Zusätzlich sollen „international erprobte Modelle“ wie Spezialmodule und Sommerkurse für Schüler, die erst nach der Volksschule als Quereinsteiger in das österreichische Schulsystem eintreten, erwogen werden. Außerdem fordern die Experten die Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen. So gebe es im ländlichen Raum mit seinen Dialekten möglicherweise andere Deutschkenntnisse und -kompetenzen als in der Stadt mit einer hohen Konzentration an Kindern nicht deutscher Muttersprache.
„Es gibt also kein einziges ‚One size fits all‘-Modell“ (etwa: „Eines passt für alle“-Modell, Anm.), betonen die Forscher. Ein modulares System würde hingegen ermöglichen, auf die individuellen Bedürfnisse und Vorqualifikationen der Schüler Rücksicht zu nehmen. Fördermaßnahmen müssten „mittel- und langfristig konzipiert werden“, betonen die Wissenschaftler.