Bulant-Formel: Lehrverpflichtung ist Unterrichtsverpflichtung
und Beziehungsarbeit
„Ein neues Dienstrecht, das Verluste in der Lebensverdienstsumme
erbringt, ist für keine Gewerkschaft akzeptierbar. Ein neues Dienstrecht, das
über keinen gemeinsamen Gehaltsstaffel für alle LehrerInnen verfügt, schreibt
die seit Jahrzehnten bestehende Besoldungsungerechtigkeit zu Lasten der
LandeslehrerInnen fort und wird daher von uns abgelehnt“, stellt Thomas Bulant,
Vorsitzender der FSG in der PflichtschullehrerInnen-gewerkschaft fest. Da sich
die Bevölkerung aufgrund eines neuen Dienstrechtes eine qualitative
Verbesserung der Schulen erhoffe, erwartet der Gewerkschafter neben der
Besoldungsgerechtigkeit auch pädagogische Qualitätsimpulse von einem neuen
Dienstrecht.
Ein neues Dienstrecht der Zukunft müsse daher die Erfordernisse eines
modernen, qualitativen Unterrichts, eine gesamtheitliche Betreuung der
SchülerInnen, die Einbeziehung der Eltern sowie die Arbeitsbedingungen der
LehrerInnen vereinen. Der Vizechef der ARGE LehrerInnen meint dazu: „Ein sicher
nicht leichtes Unterfangen, aber mit etwas Wille sind die seit Monaten starren
Fronten auflösbar.“
Die FSG-LehrerInnen bieten in diesem Sinne ein zukunftsweisendes Modell
an, das auch auf die Besonderheiten der einzelnen Schulstandorte Rücksicht
nimmt.
Die Eckpunkte des FSG-Modells:
- 24 Stunden Lehrverpflichtung ist Unterrichtsverpflichtung und Beziehungs- sowie Schulentwicklungsarbeit
- Die Beziehungs- und Schulentwicklungsarbeit beinhaltet:
- individuelle Lernberatung und Lebensbegleitung in Schülersprechstunden
- Pflege der Schulpartnerschaft durch Elternsprechstunde
- Zeitressourcen für Klassenführung bzw. Ganztagesbetreuung
- Teamstunden für Planung und Problemberatung
- fixes Stundenkontingent für Schulentwicklungsprojekt SQA (Schulqualität Allgemeinbildung)
- Die Umsetzung dieser Lehrverpflichtung basiert auf der Errichtung von professionellen LehrerInnenarbeitsplätzen und Besprechungsräumen.
Besoldungsgerechtigkeit ist herstellbar, wenn die Besoldung die
Gleichwertigkeit pädagogischen Handelns in unterschiedlichen Schularten
widerspiegelt und die Anfangsgehälter attraktiv gestaltet.
Rückfragehinweise:
FSG-Presse
Franz Fischill
Tel.: (01) 534 44/39 266
Mobil: 0664/814 63 11
E-Mail: franz.fischill@oegb.at
Wien, 20.3.2013
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