Mittwoch, 20. März 2013

FSG PflichtschullehrerInnen für Gerechtigkeit und Qualität in Dienstrechtsfragen



Bulant-Formel: Lehrverpflichtung ist Unterrichtsverpflichtung
und Beziehungsarbeit

„Ein neues Dienstrecht, das Verluste in der Lebensverdienstsumme erbringt, ist für keine Gewerkschaft akzeptierbar. Ein neues Dienstrecht, das über keinen gemeinsamen Gehaltsstaffel für alle LehrerInnen verfügt, schreibt die seit Jahrzehnten bestehende Besoldungsungerechtigkeit zu Lasten der LandeslehrerInnen fort und wird daher von uns abgelehnt“, stellt Thomas Bulant, Vorsitzender der FSG in der PflichtschullehrerInnen-gewerkschaft fest. Da sich die Bevölkerung aufgrund eines neuen Dienstrechtes eine qualitative Verbesserung der Schulen erhoffe, erwartet der Gewerkschafter neben der Besoldungsgerechtigkeit auch pädagogische Qualitätsimpulse von einem neuen Dienstrecht.
Ein neues Dienstrecht der Zukunft müsse daher die Erfordernisse eines modernen, qualitativen Unterrichts, eine gesamtheitliche Betreuung der SchülerInnen, die Einbeziehung der Eltern sowie die Arbeitsbedingungen der LehrerInnen vereinen. Der Vizechef der ARGE LehrerInnen meint dazu: „Ein sicher nicht leichtes Unterfangen, aber mit etwas Wille sind die seit Monaten starren Fronten auflösbar.“
Die FSG-LehrerInnen bieten in diesem Sinne ein zukunftsweisendes Modell an, das auch auf die Besonderheiten der einzelnen Schulstandorte Rücksicht nimmt.

Die Eckpunkte des FSG-Modells:

  • 24 Stunden Lehrverpflichtung ist Unterrichtsverpflichtung und Beziehungs- sowie Schulentwicklungsarbeit
  • Die Beziehungs- und Schulentwicklungsarbeit beinhaltet:
  • individuelle Lernberatung und Lebensbegleitung in Schülersprechstunden
  • Pflege der Schulpartnerschaft durch Elternsprechstunde
  • Zeitressourcen für Klassenführung bzw. Ganztagesbetreuung
  • Teamstunden für Planung und Problemberatung
  • fixes Stundenkontingent für Schulentwicklungsprojekt SQA (Schulqualität Allgemeinbildung)
  • Die Umsetzung dieser Lehrverpflichtung basiert auf der Errichtung von professionellen LehrerInnenarbeitsplätzen und Besprechungsräumen.

Besoldungsgerechtigkeit ist herstellbar, wenn die Besoldung die Gleichwertigkeit pädagogischen Handelns in unterschiedlichen Schularten widerspiegelt und die Anfangsgehälter attraktiv gestaltet.

Rückfragehinweise:
FSG-Presse
Franz Fischill
Tel.: (01) 534 44/39 266
Mobil: 0664/814 63 11
Wien, 20.3.2013

Dienstag, 5. März 2013

Modellregion für Chancengleichheit im Schulsystem schaffen

Im Jänner 2012 hat der SPÖ-Landtagsklub mit der Beilage 549/2012 bereits die
Erstellung eines Modellplans für eine indexbasierte Mittelsteuerung im oberösterreichischen
Schulsektor beantragt. Dieser wurde im Unterausschuss Bildung mit
den Linzer Universitätsprofessoren Dr. Altrichter und Dr. Bacher konstruktiv diskutiert.

In der Zwischenzeit greifen immer mehr Institutionen und auch politische
VertreterInnen aus anderen Bundesländern bis hin zu Unterrichtsministerin Dr.in
Claudia Schmied diese Maßnahme für mehr Chancengerechtigkeit im Schulwesen
auf und signalisieren öffentlich Unterstützung und Interesse an einer Umsetzung.
"Wir müssen dieses zeitliche Momentum ganz konkret für mehr Chancengerechtigkeit
im oberösterreichischen Schulwesen nutzen, indem eine Modellregion mit
indexbasierter Mittelsteuerung eingerichtet wird. Oberösterreich ist dafür schon
aufgrund seiner für ganz Österreich repräsentativen Siedlungsstruktur mit
sowohl urbanen Zentren wie auch ländlichen Gebieten hervorragend geeignet,
weil es die verschiedenen Herausforderungen im Schulwesen optimal
abbildet.

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 Der Lohnsteuerausgleich kann sehr bequem von zuhause aus über das Internet (www.finanzonline.at) erledigt werden! Die Vorberechnung einer etwaigen Gutschrift ist bereits online möglich.

Was ist absetzbar? (einige Beispiele)

·        Werbungskosten (PC, Internet, Fortbildungen, …)
·        Kredite für Wohnraumschaffung
·        Wohnraumsanierung
·        Zusatzversicherungen
·        Alleinverdienerabsetzbetrag
·        Kirchensteuer etc.