Seit 1. Juni 2012 wurden die Bildungsförderungsbeiträge für GÖD-Mitglieder für berufsbezogene Kurse angehoben.
Voraussetzungen:
* Einjährige GÖD - Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Ausbildungsabschlusses
* Beitragswahrheit
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für
* Dienstprüfungen
* Kurse und Ausbildungen (ohne Dienstauftrag) in engerem beruflichen Sinn -
nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.
Staffelung des Bildungsförderungsbeitrages nach Dauer bzw. ECTS
* Einjährige GÖD - Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Ausbildungsabschlusses
* Beitragswahrheit
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für
* Dienstprüfungen
* Kurse und Ausbildungen (ohne Dienstauftrag) in engerem beruflichen Sinn -
nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.
Staffelung des Bildungsförderungsbeitrages nach Dauer bzw. ECTS
- EUR 30,- ....2 Tage bis 2 Wochen
- EUR 45,- ....mehr als 2 Wochen bis 6 Monate oder bis zu 30 ECTS
- EUR 60,- ... mehr als 6 Monate bis 1 Jahr oder bis zu 60 ECTS
- EUR 75,- ... mehr als 1 Jahr bis 3 Jahre oder bis zu 180 ECTS
- EUR 180,- ..mehr als 3 Jahre oder über 180 ECTS
Weitere Infos zu den Voraussetzungen der Auszahlung und das Antragsformular unter:
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