Dienstag, 19. Juni 2012

Anhebung der GÖD Bildungsförderung


Seit 1. Juni 2012 wurden die Bildungsförderungsbeiträge für GÖD-Mitglieder für berufsbezogene Kurse angehoben.

Voraussetzungen:

            * Einjährige GÖD - Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Ausbildungsabschlusses
            * Beitragswahrheit

Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für

            * Dienstprüfungen
            * Kurse und Ausbildungen (ohne Dienstauftrag) in engerem beruflichen Sinn -
              nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.

Staffelung des Bildungsförderungsbeitrages nach Dauer bzw. ECTS
  • EUR 30,- ....2 Tage bis 2 Wochen
  • EUR 45,- ....mehr als 2 Wochen bis 6 Monate oder bis zu 30 ECTS
  • EUR 60,- ... mehr als 6 Monate bis 1 Jahr oder bis zu 60 ECTS
  • EUR 75,- ... mehr als 1 Jahr bis 3 Jahre oder bis zu 180 ECTS
  • EUR 180,- ..mehr als 3 Jahre oder über 180 ECTS
Weitere Infos zu den Voraussetzungen der Auszahlung und das Antragsformular unter:

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