Donnerstag, 1. März 2012

Mittwochsinfo 18/2012


Interne Testleitung im Rahmen der Überprüfung der Bildungsstandards
Wie werden die LehrerInnen dafür entlohnt?

Das BMUKK hat entschieden, dass die Tests von LehrerInnen der eigenen Schule geleitet werden sollen (= interne Testleitung). Dazu nominiert die Schulleitung für jede 4. Klasse eine TestleiterIn aus den Lehrpersonen der Schule.

Für diese Auswahl gelten bestimmte Richtlinien:
Auf der 8. Schulstufe kommen Personen für die interne Testleitung in Frage, die
> Lehrkräfte der jeweiligen Schule sind
> das jeweilige Testfach nicht unterrichten
> die Schüler/innen im Schuljahr der Testung – wenn möglich – auch in keinem  anderen   
   Schulfach unterrichten.
Die Schulungen der internen TestleiterInnen bezüglich der Testabwicklung erfolgen regional durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen.
Die Testung der Bildungsstandards in Mathematik auf der 8. Schulstufe findet am 23. Mai 2012 statt.
Nach der Testung meldet das BIFIE die Namen der TesterInnen an das BMUKK. Dieses weist die Liste der beteiligten LehrerInnen und die Finanzmittel an die Landesschulbehörden/Stadtschulrat an. Die Landesschulbehörden/Stadtschulrat leiten die Mittel an die bezugsauszahlenden Stellen weiter.
Für die Durchführung der internen Testleitung werden als Belohnung € 93,67.- brutto überwiesen.

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