Schulveranstaltungen
Der Herbst ist traditionell die Zeit, geplante Schulveranstaltungen im Klassen- und Schulforum bewilligen zu lassen und beim Dienstgeber einzureichen.
Deshalb hier noch einmal einige wesentliche Hinweise:
Deshalb hier noch einmal einige wesentliche Hinweise:
Schulveranstaltungen sind:
Veranstaltungen bis zu einem Tag (Lehrausgang, Exkursion, Wandertag, Sporttag, Berufspraktischer Tag, mehrtägige Veranstaltungen (Berufspraktische Tage und Wochen, Sportwochen, Projektwochen, usw.).
Aufgaben der Schulveranstaltungen:
Die Schulveranstaltungsverordnung verzichtet bewusst auf konkrete Vorgaben. Schulveranstaltungen sind nicht länger auf bestimmte inhaltliche Bereiche und Organisationsformen beschränkt (z.B. Sportwochen, Schüleraustausch, etc. – deshalb auch der Verzicht auf die klassischen Bezeichnungen wie z.B. „Schikurs“).
Dadurch wurde der Handlungsspielraum der Schulen beträchtlich erweitert!
Grundsätzlich kann nun im Rahmen von Schulveranstaltungen alles gemacht werden, was der Ergänzung des Unterrichts dient.
Achtung: Im Zeitraum 5. bis 9. Schulstufe muss aber mindestens eine der mehrtägigen Schulveranstaltungen bewegungsorientiert durchgeführt werden! Dies kann als Sommer- oder Wintersportwoche geschehen.
Schulveranstaltungen sollen im Wesentlichen den im Unterricht vermittelten Lehrstoff durch praktische Erfahrungen festigen, sind aber im Sinne des Gesetzes kein Unterricht!
Trotzdem ist grundsätzlich die Teilnahme an Schulveranstaltungen ebenso verpflichtend wie die Teilnahme am Unterricht (SchUG § 13 Abs. 3 + 4)! Ausnahmen sind Krankheit oder Übernachtung (SchUG § 45)!
Die Nichtteilnahme an einer Schulveranstaltung darf den Schülerinnen und Schülern bei der Beurteilung aber nicht zum Nachteil gereichen!
Die Nichtteilnahme an einer Schulveranstaltung darf den Schülerinnen und Schülern bei der Beurteilung aber nicht zum Nachteil gereichen!
Details siehe u.a. Infoblätter des BMUKK und LSR-Erlass über Richtlinien 2009 für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen welche im Blog unter "Aktuelle Studie,......" abrufbar sind.
Franz Turek Anton Lauinger
SLÖ-Landesvorsitzender FSG-APS-Vorsitzender
Mitglied im ZA-PflichtschullehrerInnen Landesleitungsmitglied der
Mitglied GÖD-APS Bundesleitung PflichtschullehrerInnengewerkschaft
Mitglied GÖD-APS Bundesleitung PflichtschullehrerInnengewerkschaft
Tel.: 0699/81266739 Tel.: 07674/64845
Email: franz.turek@slooe.at Email: a.lauinger@aon.at
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