Dienstag, 11. Oktober 2011

Mobbing: Direktorin klagt die Republik - Die Presse

Nach vier Jahren „systematischen Mobbings“ durch die Schulinspektorin beschreitet Evelyn Mayer den Rechtsweg. Sie und ihr Mann, der Verfassungsjurist Heinz Mayer, haben eine Amtshaftungsklage eingebracht.
Ein drastischer Fall von Mobbing in den Strukturen der österreichischen Schulverwaltung wurde nun bekannt. Evelyn Mayer, Direktorin der HLW Biedermannsdorf in der Nähe von Wien, sucht nach jahrelangem Kampf gegen „Windmühlen“ nun den Weg an die Öffentlichkeit um Ihren Fall, den Grünen Bildungssprecher Walser als „typischen Ausdruck“ des österreichischen Schulsystems bezeichnet, vor Gericht klären zu lassen.

Klage gegen die Republik

Gut vier Jahre sei Direktorin Mayer dem systematischen Mobbing durch die niederösterreichische Landesschulinspektorin Adelinde Ronniger ausgesetzt gewesen, so Mayer gegenüber der „Presse“. Die Direktorin befindet sich seit einem Jahr im Krankenstand, sie ist arbeitsunfähig. Nachdem offizielle Beschwerden beim NÖ-Landesschulratspräsidenten Helm und bei den zuständigen Sektionschefs Stelzmüller und Siegl im Bildungsministerium zu keinerlei Konsequenzen führten, haben Evelyn Mayer und ihr Mann, der Verfassungsjurist Heinz Mayer, am Freitag eine Amtshaftungsklage gegen die Republik eingebracht.


Gegenstand der Klage sind zahlreiche Punkte, die darauf hindeuten, dass Ronniger in vielen Fällen ihre Kompetenzen als Landesschulinspektorin deutlich überschritten hat: So forderte Sie Mayer beispielsweise in einer schriftlichen Weisung dazu auf, das Abstimmungsverhalten im Schulgemeinschaftsausschuss namentlich festzuhalten und ihr mitzuteilen, nachdem dort Beschlüsse gegen die Wünsche Ronnigers gefasst wurden (das Dokument liegt der Redaktion vor).

Bespitzelt durch Sekretärin

Von den Demokratie- und Datenschutzrechtlichen Implikationen dieser Weisung gar nicht zu sprechen, setzte sie die Direktorin aber auch durch persönliche Angriffe unter Druck, so Evelyn Mayer in ihren Ausführungen:  Sie hätte Mayers Sekretärin dazu aufgefordert, sie zu bespitzeln, erläutert Mayer die Vorgänge an ihrer Schule. Neben diesen persönlichen Angriffen, greife Ronniger auch massiv in die Schulorganisation ein – sie hätte Mayer angeordnet, die Eltern der Schüler zu belügen was die Verfügbarkeit von Plätzen im Fremdsprachen Unterricht betrifft um so deren Wahl zu steuern.
Auf die Frage hin ob Mayer diese Vorgänge den Schulpartnern mitgeteilt hätte, erklärt sie, dass Inspektorin Ronniger jegliche Kommunikation zwischen ihnen zum Gegenstand des Dienstgeheimnisses erhoben hätte. Das ist nur ein kleiner Auszug, aus den zentralen Punkten der Amtshaftungsklage, die Liste der Vorwürfe von Mayer gegen Ronniger  umfasst noch vieles mehr – darüber wird jetzt das Gericht entscheiden.

„Typische Auswüchse des Systems“

Grünen-Bildungssprecher Walser erkennt in diesem Fall „typische Auswüchse eines scheinhierarchischen, bürokratischen Systems“ und sieht in einem bundeseinheitlichen Controlling der Schulverwaltung der Länder durch den Bund einen notwendigen Schritt um solche Vorgängen in Zukunft zu verhindern.

1 Kommentar:

  1. unglaublich was sich da abspielt, offensichtlich ist der Fr. Schulinspektorin ihre Berufung in den Kopf gestiegen.
    Ich zähle letztendlich auf die Gerechtigkeit und hoffe auf eine Verurteilung von Fr. Ronninger.
    Fr. Mayer wünsche ich alles gute und habe Respekt zu ihrem Schritt. Ihr Mann steht ihr bei und das ist gut.

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